UNTERSTÜZUNG IM ALLTAG
Wir sind anerkannter Anbieter nach
Landesrecht gem. §§ 45b ff. Elftes SGB
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen
Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Familienentlastende und familienunterstützende Dienste
Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistung
Alltagsbegleitung
Verhinderungspflege*
Preise auf Anfrage
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*Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege, gerne beantworten wir Ihnen diese: